Reiseversicherungen
Was passiert, wenn Sie wegen eines Todesfalls Ihre fest gebuchte Reise nicht antreten können oder unterwegs krank werden? Für solche Fälle gibt es eine Vielzahl verschiedener Einzelversicherungen und Versicherungspakete. Um die richtigen zu finden, Überprüfen Sie bitte die folgenden Punkte.
Reiserücktrittskostenversicherung (RRV)
Was passiert, wenn Sie wegen eines Todesfalls Ihre fest gebuchte Reise nicht antreten können oder unterwegs krank werden? Für solche Fälle gibt es eine Vielzahl verschiedener Einzelversicherungen und Versicherungspakete. Um die richtigen zu finden, Überprüfen Sie bitte die folgenden Punkte.
Das Wichtigste: nicht jeder Rücktrittsgrund ist auch versichert! So fallen die Beziehungskrise oder der Chef, der den Urlaub streicht, unter „persönliches Pech“. Erstattet werden die Stornokosten z.B. bei: Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung oder Tod des Versicherten oder eines Angehörigen; Schaden am Eigentum durch Feuer oder strafbare Handlungen Dritter (wenn also z.B. bei Ihnen eingebrochen wird); Verlust des Arbeitsplatzes wegen unerwarteter betriebsbedingter Kündigung; Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel; Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst oder Zivildienst
NEU: Reiserücktrittskostenversicherung MIT oder OHNE Selbstbehalt
Sie haben die Auswahl zwischen der Versicherung mit Selbstbehalt (20%, mindestens jedoch 25 Euro) oder ohne Selbstbehalt.
Entscheidend ist: wie viel Stornogebühren kommen auf Sie zu? (Das sagen wir Ihnen bei Buchung) Und wie rechnet sich das gegen den Preis der Versicherung? Ein Beispiel: Sie haben eine Fähre gebucht und müssen 6 Wochen vor Abreise stornieren, es fallen also 75,- € Stornogebühren an. Ihr Eigenanteil beläuft sich auf 25,- € (bei RRV mit Selbstbehalt). Die Versicherungsprämie beträgt bei einem Reisepreis von 1000,- € schon 34,- €. Diese müssen Sie beim Abschluß auf jeden Fall bezahlen, und somit bekommen Sie im Endeffekt nur 16,- € zurück. Wenn Sie aber zwei Wochen vor Abfahrt stornieren und die Stornokosten für dieselbe Fähre bereits 125,- € betragen, sieht die Sache anders aus. Jeder muß für sich entscheiden, wie hoch sein Sicherheitsbedürfnis ist. Dringend anzuraten ist eine Versicherung aber auf alle Fälle bei der Buchung von Booten, Ferienhäusern, Flügen und bestimmten restriktiven Fährtarifen, da hier bis zu 100 % Stornogebühren auf Sie zukommen können.
Achtung I: bei Booten, Ferienhäusern und Fährpassagen ist der Gesamtpreis zu versichern – der gegenseitige Versicherungsschutz besteht für max. 4 Personen. Bausteinbuchungen (also z.B. Flug und zwei verschiedene Hotels) sowie alles, bei dem der Preis pro Person ausgewiesen wird (z.B. bei Flügen), müssen entsprechend auch pro Person versichert werden.
Was leistet die RRV?
Erstattung der
• vertraglich geschuldeten Stornokosten
• Mehrkosten der verspäteten Hinreise bis zur Höhe der Stornokosten
• schriftlich vereinbarten Reisevermittlungsentgelte
• Umbuchungsgebühren
• Medizinischer Beratungsservice
Wer kann den Versicherungsfall auslösen?
• Die versicherte Person
• Deren Angehörige (z.B. Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder, Enkel, Geschwister, Schwiegereltern)
• 4 Personen und ggf.2 weitere minderjährige Kinder, die gemeinsam gebucht haben, untereinander
• Betreuer mitreisender oder nicht mitreisender minderjähriger oder pflegebedürftiger Angehöriger (z.B.Au-pair)
Welche Ereignisse lösen den Versicherungsfall aus?
• Schwere Unfallverletzung
• Unerwartete schwere Erkrankung
• Tod
• Schwangerschaft
• Impfunverträglichkeit
• Bruch von Prothesen, Lockerung implantierter Gelenke
• Schaden am Eigentum ((z.B. durch Feuer, Explosion, Hochwasser, Sturm)
• Betriebsbedingte Kündigung
• Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
• Wiederholung von Schulprüfungen
Medizinischer Beratungsservice
Sofern die versicherte Person nach Buchung der Reise erkrankt oder Unfallverletzungen erleidet, berät die Versicherungsgesellschaft, in unserem Fall die Europäische Reiseversicherung ERV, durch ihren medizinischen Beratungsservice, ob und wann die Reise storniert werden sollte.
Umbuchungsgebühren
Es werden die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Stornierung der Reise angefallen wären, sofern die Reise aus versichertem Grund umgebucht wird.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
• 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person
• keiner, wenn entsprechend RRV OHNE Selbstbehalt gebucht wurde
Bis wann kann die Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen werden?
• Buchbar bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
• Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.
Was sind Objekte und wie sichert man sie ab?
• Objekte sind Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren.
• Sie werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien /Objekt(e)versichert.
• Bei kombinierten Reisen ist der Tarif für Familien // Objekt(e)zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als 50%des Gesamtreisepreises ausmacht.
• Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Tarif für Familien /Objekt(e)zu
wählen, wenn der „Objektanteil “ mehr als 50% der Gesamtreisedauer ausmacht (z.B. Pauschalreise Flug und Ferienwohnung).
• Der Objekttarif wird auf eine Person ausgestellt und zusätzlich jede mitreisende Person namentlich benannt.
Reiseabbruchversicherung
Die Rücktrittskostenversicherung schützt Sie nur vor, die Reiseabbruchversicherung auch während der Reise! Der Mehrkosten-Schutz ersetzt Ihnen die Mehrkosten der Rückreise bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise. Der Ersatzreise-Schutz erstattet den anteiligen Reisepreis bei Reiseabbruch.
Neue Versicherung speziell für Flüge
Die ERV bietet ab sofort eine spezielle Versicherung für Flüge an. Das ganze nennt sich „ticketsafe“.
Ticketsafe gibt es in zwei Varianten:
1. ticketsafe Basic OHNE Storno-Schutz
beinhaltet folgende Leistungen: – Airline-Insolvenz-Schutz – Umsteige-Schutz – wenn der Kunde seinen Anschlussflug verpasst bekommt er neue Anschlussflüge bis max. 1500 Euro erstattet. Voraussetzung: Mindestumsteigezeit wurde eingehalten. Sollte der neue Anschlussflug erst am nächsten Tag möglich sein, übernimmt die ERV die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis zu insgesamt 2000 Euro. Dies gilt auch, wenn zwei Low-Coast-Flüge gebucht werden, die ja im eigentlichen Sinne keine Anschlussflüge sind, z.B. Kunde fliegt von Deutschland nach London und von dort weiter nach Irland – Umbuchungs-Schutz – A) – bis 30 Tage vor Abflug kann der Kunde ohne Angabe von Gründen umbuchen, die ERV erstattet die Umbuchungsgebühren bis max. 200 Euro. – B) Bei Umbuchungen aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines neues Jobs nach Arbeitslosigkeit erstattet die ERV jederzeit die Umbuchungsgebühren u n d die Mehrkosten der verlegten Flüge.
Nix gibt’s, wenn storniert wird! Ist reiner Schutz bei Umbuchungen!
Preis: 5,- Euro pro Person
2. ticketsafe mit Storno-Schutz
beinhaltet alle Leistungen wie bei Basic (oben), also: Schutz bei Umbuchung.
Jetzt aber inklusive: Storno-Schutz, wie er bei der normalen Reiserücktrittskostenversicherung gilt (mit Selbstbehalt – 20%, minds. 25 Euro)
Preis:
bis 100,- Euro Flugpreis 7,- Euro pro Person
bis 200,- Euro Flugpreis 14,- Euro pro Person
bis 400,- Euro Flugpreis 21,- Euro pro Person
bis 800,- Euro Flugpreis 29,- Euro pro Person
(Flugpreis immer pro Person inkl. aller Gebühren)

Versicherungspakete: z.B. das RundumSorglos-Paket
Schwieriger wird die Entscheidung bei Versicherungspaketen. Hier sollten Sie folgendes überprüfen:
1) Haben Sie einen Euroschutzbrief, z.B. von Ihrem Automobilclub, der Leistungen wie Auslandskrankenversicherung, Notfallrückflug o.ä. bereits beinhaltet?
2) Enthält Ihre Hausratsversicherung eine Reisegepäckversicherung?
3) Ist Ihre Haftpflichtversicherung auch im Ausland gültig?
Wenn Sie alle Fragen mit einem klaren „Ja“ beantworten können, benötigen Sie eigentlich kein extra Versicherungspaket.
Haben Sie speziell die Frage 1 mit „Nein“ beantwortet, sollten Sie sich über das RundumSorglos-Paket informieren, denn ein Notfallrückflug z.B. kann Sie 15.000,- € kosten! Das Paket gibt es für Einzelreisende und Familien, wobei im Zeitalter der Patchwork-Familien diese nicht zwangsläufig miteinander verwandt sein müssen. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie sich in der Ausbildung befinden.
Dies ist nur ein Beispiel – die Europäische bietet noch mehr praktische Reiseversicherungs-Pakete an. Natürlich können Sie die dort enthaltenen Versicherungen auch einzeln abschließen. Fragen Sie uns – wir beraten und versichern Sie gerne oder schicken Ihnen das kostenlose Infoheft bzw. auch Formulare zum Selbstausfüllen/-versichern zu.
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